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Satzung des Chaos-Team-Börde

Verfasst: Do 10. Mär 2011, 15:12
von Necro9
Stand: 04/2011

Satzung des Chaos-Team-Börde


§ 1. Name und Sitz des Chaos Team Börde

Die Interessengemeinschaft führt den Namen Chaos Team Börde.
Die Räumlichkeit, wo alle Treffen stattfinden, ist zur Zeit bei Fam. Schulle, Maulbeergarten 4, 39365 Ummendorf.


§ 2. Ziele und Zweck

Das Chaos Team Börde verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Das Chaos Team Börde ist politisch und konfessionell unabhängig.
Seine Tätigkeiten sind nicht auf wirtschaftliche Vorteile gerichtet.
Sie erstreben keinen Gewinn.

Das Chaos Team Börde verwirklicht seine Ziele durch:
a) Organisation und Veranstaltung von regelmäßigen Zusammenkünften der Mitglieder.
b) Teilnahme und Durchführung von Freizeitveranstaltungen.
c) Förderung der globalen Völkerverständigung und des kulturellen Austausches.
d) Kontaktpflege zu anderen Fahrern und Clubs.
e) Regelmäßige Fahrten ins Grüne.
f) Das Chaos Team Börde ist nicht im Vereinsregister eingetragen.


§ 3. Mittelverwendung

Das Chaos Team Börde ist selbstlos tätig.
Es verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck.
Die Mittel des Chaos Team Börde dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Chaos Team Börde fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.


§ 4. Mitgliedschaft

Mitglied des Chaos Team Börde kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben.
Mit der Aufnahme erkennen alle Mitglieder die Satzung an.
Über den Antrag entscheiden die Mitglieder "Chaos Team Börde". Bei Ablehnung des Aufnahmegesuches sind die Mitglieder nicht verpflichtet, dem Antragsteller Gründe mitzuteilen.


§ 5. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Chaos Team Börde.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche bzw. mündliche Kündigung gegenüber dem 1. Vorsitzenden.
Der eingezogene Beitrag wird nicht zurück erstattet.
Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitglieder "Chaos Team Börde" ausgeschlossen werden, wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen, unehrenhafter Handlungen gegenüber "Chaos Team Börde" und der Nichtzahlung des Mitgliedbeitrages.


§ 6. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte:
Jedes Mitglied hat Stimmrecht.
Jedes Mitglied kann alle Vergünstigungen, die das Chaos Team Börde seinen Mitgliedern zukommen lässt, in Anspruch nehmen.

Pflichten:
Jedes Mitglied hat die durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegten Jahresbeiträge zu entrichten.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, nicht gegen die Interessen des Chaos Team Börde zu handeln.
Durch eigenmächtige Handlungen der Mitglieder haftet das Chaos Team Börde weder rechtlich noch wirtschaftlich.



§ 7. Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Beiträge werden zum 01.03. des Jahres fällig und betragen pro Person z. Zt. 4 Euro jährlich und sind bar oder per Überweisung beim Vostand zu zahlen. Bei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um eine Bringeschuld, die selbstständig durch die Mitglieder zu leisten sind.
Änderungen zur Höhe des Jahresbeitrages und der Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.


§ 8. Vorstand

Der Vorstand des Chaos Team Börde besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, zusätzlich einem Schriftführer. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Chaos Team Börde zuständig.

1.) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Chaos Team Börde zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem anderen Organ zugewiesen werden.
Er ist zuständig vor allem für:
- die laufenden Geschäfte des Chaos Team Börde.
- die Vorbereitung, die Einberufung, die Tagesordnung und den Ablauf der Mitgliederversammlung.
- die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
- die Aufstellung eines Haushaltsplans, über Einnahmen und Ausgaben des Chaos Team Börde.

2.) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 1 Jahr gewählt. Er bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählen die Mitglieder ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

3.) Die Sitzungen werden vom 1. und 2. Vorsitzenden einberufen. Eine Tagesordnung muss nicht vorliegen. Der Vorstand ist Beschlussfähig bei einfacher Mehrheit. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden.

4.) Der Schriftführer verwaltet bei dem Chaos Team Börde die Kassengeschäfte. Zahlungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Vorstand geleistet werden. Der Schriftführer ist für den Bestand und für die gesicherte Anlage der Mitgliedsbeiträge verantwortlich. Über das Ergebnis wird vom Schriftführer in der Jahreshauptversammlung berichtet.



§ 9. Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Dieses Stimmrecht kann nicht übertragen werden.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
1.) Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes.
2.) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Chaos Team Börde Auflösung.
3.) Festlegung des Mitgliedsbeitrages.
Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen und Beschlüsse über das
Chaos Team Börde bedürfen ebenfalls der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Protokollführer und Versammlungsleiter zu unterschreiben.

Mitglieder die sich nicht von Mitgliederversammlungen abmelden zahlen in die Vereinskasse 1,00 EURO. Voraussetzung ist, dass der Termin mindestens eine Woche vorher per E-Mail oder durch die Internetseite http://www.chaos-team-boerde.de bekanntgegeben wurde.


§ 10. Auflösung des Chaos Team Börde

Sollte das Chaos Team Börde aufgrund einer einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, entscheiden die Mitglieder
"Chaos Team Börde" über das Vermögen des Chaos Team Börde.


§ 11. Haftung

Alle Mitglieder sind bei Veranstaltungen des Chaos Team Börde selbsthaftend. Das Chaos Team Börde übernimmt für Mitglieder keine Fürsorgepflicht. Mitglieder des Chaos Team Börde unterliegen ausschließlich der Selbstobhut und Verantwortung.


1. Vorsitzender: Mathias Vergin
2. Vorsitzender: Andreas Vergin
Schriftführer: durch 1. oder 2. Vorsitzenden

Verfasst: Do 10. Mär 2011, 15:12
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Re: Satzung des Chaos-Team-Börde

Verfasst: Mi 27. Apr 2011, 18:43
von Necro9
Stand: 27.04.2011

Aufgrund von rechtlichen Unklarheiten, habe ich den §7 "Mitgliedsbeitrag" textlich etwas angepasst. Hierdurch soll eine Eindeutigkeit zur Fälligkeit entstehen, wodurch etwaige Abmahnungen gem. BGB entfallen.

Für die Mitglieder entstehen KEINE veränderungen. Der Beitrag ist auch zukünftig am 01.03. des Jahres zu zahlen.


§ 7. Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Beiträge werden zum 01.03. des Jahres fällig und betragen pro Person z. Zt. 4 Euro jährlich und sind bar oder per Überweisung beim Vostand zu zahlen. Bei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um eine Bringeschuld, die selbstständig durch die Mitglieder zu leisten sind.
Änderungen zur Höhe des Jahresbeitrages und der Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.